Organisations-, Management- und Kontrollmodell zur Gewährleistung der ethischen und finanziellen Integrität

Der Prozess der Verabschiedung und Einführung des Organisations-, Management- und Kontrollmodells (gemäß Gesetzesdekret 231/2001) wurde 2017 begonnen und das Modell wird seit Anfang 2018 angewendet.

Die Anwendung des Modells ermöglicht Co.Mac nicht nur den Genuss der vom genannten Gesetz gewährten Vergünstigungen, sondern es hilft bei der Verbesserung der Managementverfahren und gewährleistet, dass unsere Geschäfte korrekt und transparent geführt werden.

Co.Mac hat einem Aufsichtsgremium die Aufgabe übertragen, die Befolgung der Regelungen des Organisationsmodells zu überwachen, ihre Effektivität zu prüfen und eventuellen Änderungsbedarf aufzuzeigen.

2018 hat das Unternehmen eine Kodex zu Ethik und finanzieller Integrität erarbeitet, in welcher die Beziehungen zwischen allen internen und externen, primären und sekundären Stakeholdern geregelt werden.

 

GRUNDSÄTZE DES ETHIKKODEX VON COMAC

  • Aufrichtigkeit
  • Vertraulichkeit
  • Vertrauen
  • Datenschutz
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie allgemeine Arbeitsbedingungen
  • Transparenz und Vollständigkeit aller Informationen

Whistleblowing – der Umgang mit Meldungen

Whistleblowing ist ein Instrument, mit dem unrechtmäßiges Verhalten in öffentlichen oder privaten Unternehmen vorgebeugt werden soll. Der Begriff Whistleblowing bezeichnet die Anzeige von Verstößen oder Unregelmäßigkeiten, die am Arbeitsplatz aufgetreten sind.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 24/2023, das die „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften melden” enthält, und des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231 von 2001, das von COMAC S.r.l. aufgegriffen wurde („Comac” oder das „Unternehmen”), hat das Unternehmen die notwendigen Schritte unternommen, um ein geeignetes System für den Umgang von Meldungen über Verstöße am Arbeitsplatz einzuführen.

Für die oben genannten Meldungen stellt das Unternehmen zwei spezielle Übermittlungskanäle zur Verfügung:

  • Die Webplattform „Report It Channel”, die von der Muttergesellschaft ATS CORPORATION zur Verfügung gestellt wird und unter folgendem Link zugänglich ist http://www.reportit.net
  • spezifische lokale Kommunikationskanäle:
  1. die traditionelle Post an den Hauptsitz von COMAC in Form eines vertraulichen Schreibens an den Aufsichtsrat;
  2. E-Mail-Adresse: [email protected]

COMAC versichert die Entgegennahme, Analyse und Bearbeitung von Meldungen, die von Personen übermittelt werden, die berechtigt sind, eine Whistleblowing-Meldung abzugeben, d.h. Angestellte des Unternehmens, Mitarbeiter, Freiberufler oder Berater, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, Praktikanten und Volontäre, Führungskräfte und Aktionäre sowie Mitglieder der Unternehmensorgane (Vorstand, Prüfungsausschuss, usw.).

Zur Förderung der so genannten „Whistleblowing-Kultur” erklärt sich COMAC bereit, auch in vertraulicher oder anonymer Form eingereichte Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

Die Meldungen können folgende Verstöße betreffen:

  • Verstoß gegen den globalen Verhaltenskodex der ATS-Gruppe, zu der das Unternehmen gehört;
  • rechtswidrige Handlungen in Bezug auf Rechtsakte der Europäischen Union betreffend: öffentliche Ausschreibungen, Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Sicherheit von Produkten und Einhaltung von Vorschriften, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittelsicherheit sowie Tierschutz und Tierwohl, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Informationsnetzen und -systemen;
  • Handlungen oder Unterlassungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union;
  • Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem EU-Binnenmarkt (z. B. Verstöße gegen die Wettbewerbs- und Beihilfebestimmungen);
  • Handlungen oder ein Verhalten, die das Ziel oder den Zweck der in den Rechtsakten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen untergraben;
  • Modell 231 von COMAC und damit verbundene Unternehmensrichtlinien und -verfahren.

Gemäß der oben genannten Gesetzgebung ergreift COMAC alle notwendigen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers zu schützen. Darüber hinaus untersagt das Unternehmen Repressalien oder diskriminierende Handlungen, seien sie direkt oder indirekt, gegen Whistleblower und so genannte Vermittler aus Gründen, die direkt oder indirekt mit dem Whistleblowing zusammenhängen, und es sieht Sanktionen für alle vor, die gegen diese Schutzmaßnahmen verstoßen.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die vom Unternehmen speziell ausgearbeitete „“Meldeverfahren”, die alle nützlichen Informationen für den Whistleblower über die Gesetzgebung und die ihm zur Verfügung stehenden Kanäle enthält.

HINWEIS: Sie können diesen Link nur für den vorgesehenen Zweck verwenden.

Meldung absenden ( reportit.net )